BKK für Heilberufe
Die BKK für Heilberufe und die BKK für Heilberufe-Pflegekasse werden zum 01.01.2012 (mit Ablauf des 31.12.2011) durch Verfügung des Bundesversicherungsamtes (BVA) geschlossen. Als Schließungsgrund gibt das BVA an, dass die Leistungsfähigkeit der BKK für Heilberufe nicht mehr auf Dauer gesichert ist. Es handelt sich folglich um keine Insolvenz der BKK für Heilberufe; das Insolvenzrecht findet daher keine Anwendung.
In der öffentlichen Bekanntmachung zur Schließung werden die Gläubiger der BKK für Heilberufe aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb von 6 Monaten nach der Bekanntmachung gegenüber der BKK für Heilberufe geltend zu machen.
Das rehaVital-Vertragsmanagement hat für rehaVital-Mitglieder eine detaillierte Handlungsempfehlung erarbeitet.







