3. Entlastung bei Rehabilitationskuren für pflegende Angehörige
Auch wenn eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme ausreichend ist, können pflegende Angehörige eine stationäre Maßnahme in Anspruch nehmen. Zusätzlich kann der pflegende Angehörige seinen pflegebedürftigen Angehörigen in der Rehabilitationseinrichtung mit aufnehmen. Sollen Pflegebedürftige in einer anderen Einrichtung aufgenommen werden, koordiniert die Krankenkasse mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Versorgung auf Wunsch der pflegenden Angehörigen und mit Einwilligung des Pflegebedürftigen.
4. 13.000 neue Pflegestellen für stationäre Pflegeeinrichtungen
Um die Versorgungssituation und Qualität zu steigern, sieht das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vor, dass in Deutschland 13.000 neue Pflegestellen geschaffen werden. Wie viele neue Stellen je Pflegeheim geschaffen werden, richtet sich nach der Anzahl der Bewohner der Einrichtung.