Das ändert sich 2019 in der Pflege


In den letzten Jahren hat es viele Veränderungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung gegeben.
Für das Jahr 2019 liegt der Schwerpunkt darin, dass der Personalengpass in der Pflege verringert und die Pflegequalität gesteigert wird. Es wird aber auch einige weitere Veränderungen zum Beitrag und den Leistungen der Krankenversicherung für Pflegebedürftige geben. Aus diesem Grund haben wir diese Veränderungen für Sie zusammengefasst.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Der Beitragssatz steigt um 0,5%
Der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte, so dass Personen ohne Kinder künftig 3,30 Prozent und Personen mit Kindern 3,05 Prozent ihres Bruttoentgelts bzw. der Bruttorente für die Absicherung der Pflegeversicherung bezahlen müssen. Der Beitrag wird grundsätzlich je zur Hälfte durch den Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen. Rentner erhalten keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen für diesen Beitrag alleine aus ihrer Rente aufkommen.
2. Künftig ohne Antrag mit dem Taxi zum Arzt
Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung muss vorab keine Genehmigung der Krankenkasse mehr eingeholt werden. Dies gilt für folgende Personen:
- Pflegegrad 3 mit einer zusätzlichen dauerhaften Einschränkung der Mobilität
- Pflegegrad 4 oder 5
- Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
3. Entlastung bei Rehabilitationskuren für pflegende Angehörige
Auch wenn eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme ausreichend ist, können pflegende Angehörige eine stationäre Maßnahme in Anspruch nehmen. Zusätzlich kann der pflegende Angehörige seinen pflegebedürftigen Angehörigen in der Rehabilitationseinrichtung mit aufnehmen. Sollen Pflegebedürftige in einer anderen Einrichtung aufgenommen werden, koordiniert die Krankenkasse mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Versorgung auf Wunsch der pflegenden Angehörigen und mit Einwilligung des Pflegebedürftigen.
4. 13.000 neue Pflegestellen für stationäre Pflegeeinrichtungen
Um die Versorgungssituation und Qualität zu steigern, sieht das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vor, dass in Deutschland 13.000 neue Pflegestellen geschaffen werden. Wie viele neue Stellen je Pflegeheim geschaffen werden, richtet sich nach der Anzahl der Bewohner der Einrichtung.
Bis zu 40 Bewohner | = ½ Stelle |
41 – 80 Bewohner | = 1 Stelle |
81 – 120 Bewohner | = 1,5 Stellen |
Mehr als 120 Bewohner | = 2 Stellen |
Zusätzlich wird es noch Veränderungen der Krankenpflege in den Krankenhäusern geben.