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GVSG: WvD begrüßt Vereinfachungen in der Hilfsmittelversorgung

Referentenentwurf GVSG: „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) begrüßt geplante Vereinfachungen in der Hilfsmittelversorgung

Der aktuelle Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht vor, die Bewilligung von Hilfsmitteln bei Anträgen von Kindern sowie bei Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen zu vereinfachen. Ein Schritt, den „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) ausdrücklich begrüßt. Er bedeutet eine erhebliche Entlastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen sowie eine deutliche Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung. Zermürbend lange Bearbeitungszeiten, überbordender Begründungsaufwand und Ablehnungen mit langwierigen Widerspruchsverfahren können so vermieden werden. Eine Vielzahl erfolgreicher Widersprüche hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass ein großer Teil der beantragten Hilfsmittelversorgungen von den Krankenkassen zu Unrecht abgelehnt wurde.

Aus Sicht von „Wir versorgen Deutschland (WvD) müssen dieser Regelung nun weitere politische Anstrengungen in Richtung einer umfassenden Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung folgen. So können sowohl die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert als auch unnötige Bürokratiekosten eingespart werden.“Wir versorgen Deutschland“ hat ein umfassendes Reformkonzept vorgelegt, um den bürokratischen Aufwand im Hilfsmittelbereich deutlich zu reduzieren. Informationen dazu finden Sie hier.

Zum Hintergrund: Nach der Neuregelung im Referentenentwurf des GVSG sollen die Krankenkassen bei Menschen, die regelmäßig in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) behandelt werden, künftig von der medizinischen Notwendigkeit der beantragten Leistung ausgehen, wenn die behandelnden Ärzte/innen die beantragte Leistung empfehlen. Die Einschaltung des Medizinischen Dienstes zur Beurteilung der Notwendigkeit der beantragten Hilfsmittelversorgung kann entfallen. Für diese Neuregelung hatte sich das „Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung“ eingesetzt, das sich im Zuge einer entsprechenden Petition an den Bundestag gebildet hatte.

Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, ORTHEG eG, Reha-Service-Ring
GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

Wir versorgen Deutschland e. V.
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