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Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Am 5. Mai ist Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Wir informieren und geben Hintergrundinformationen.

Kellner im Restaurant
© Thilo Schmülgen | Aktion Mensch

UN-Behindertenrechtskonvention – Jeder Mensch hat Rechte

Mit dem “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (UN-BRK) setzt sich die UN das Ziel, Menschen mit Behinderung ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Die Konvention wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3. Mai 2008 völkerrechtlich in Kraft. 

In Deutschland ist das Übereinkommen, welches in 50 Artikeln die Grundsätze der Konvention und deren Umsetzung benennt, am 26. März 2009 in Kraft getreten und wird im Rahmen eines nationalen Aktionsplans (NAP) umgesetzt. Weltweit haben sich 182 Staaten und somit über 90% der UN-Mitgliedsstaaten der Konvention verpflichtet. 

Der Begriff Behinderung
“Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht”.

Quelle: § 2 Absatz 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Bei der Umsetzung sind Staat und Gesellschaft gleichermaßen gefordert. Die staatliche Koordinierungsstelle bindet unter dem Leitsatz „nichts ohne uns über uns“ Menschen mit Behinderungen und andere Vertreter der Gesellschaft aktiv mit ein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten. Der daraus resultierende Inklusionsbeirat widmet sich den Themenschwerpunkten.

Jedes Land trägt eigenständig dafür Sorge, dass die Artikel der UN-Konvention umgesetzt werden. Das Monitoring zur Einhaltung der Umsetzungspflicht wird von einer unabhängigen Stelle durchgeführt, in Deutschland übernimmt diese Aufgabe das Deutsche Institut für Menschenrechte. 

 


 

„Eine Beeinträchtigung stellt nicht ein Defizit oder eine Abweichung dar, sondern ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens.“
Quelle: Aktion Mensch


 

Statistiken zum Thema

Als schwerbehindert gelten Personen, denen gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt wurde und den Wohnsitz oder eine Beschäftigung im Sinne des SGB im Bundesgebiet hat.
 

  • 2019 lebten rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, der Anteil an der gesamten Bevölkerung betrug damit 9,5 %.

  • Geschlecht: 50,4 % Männer, 49,6 % Frauen.

  • Alter: 34 % 75 Jahre und älter, 44 % 55 bis 74 Jahre, 2 % unter 18 Jahre.

  • Ursache der Behinderung: 89 % durch eine Krankheit, 3 % angeboren/traten im ersten Lebensjahr auf, 1 % durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit, 6 % andere Gründe.

Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_230_227.html

Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Aus sozial-ethischer Perspektive bezieht sich der Begriff Inklusion auf das Menschenrecht, in einer Gesellschaft von Beginn an gleichberechtigt miteinbezogen zu sein und dadurch selbstbestimmt in sämtlichen Bereichen des Systems agieren zu können. Heterogenitätsmerkmale haben nach diesem Prinzip keinen Einfluss auf das Ausmaß der Teilhabe.

Diese Auffassung findet sich insbesondere in der Gegenüberstellung zur Integration noch nicht klar abgegrenzt. Im Gegensatz zur Inklusion nimmt im Rahmen einer Integration eine Gesellschaft die außenstehende Gruppe auf und versucht, diese in das bestehende System zu integrieren. Das zugrunde liegende System bleibt dabei jedoch unverändert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt Inklusion als Maßstab für gesellschaftliche Teilhabe, jedoch kann diese nur schwer verordnet werden. Ziel ist es daher, die alltäglichen Barrieren, in der Umwelt als auch in der persönlichen Einstellung, abzubauen.

 


 

"Inklusion ist ein Menschenrecht, niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Artikel 3, Grundgesetz


 

Barrieren abbauen – Förderung von Chancengleichheit

Mit dem „nationalen Aktionsplan“ dokumentiert die Bundesregierung das Vorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die aktuelle Version (NAP 2.0) stammt aus 2016 und definiert Maßnahmen aus 12 Handlungsfeldern. Diese umfassen über 200 Vorhaben, Projekte und Aktionen und werden dynamisch fortgeschrieben. Detaillierte Informationen zum Aktionsplan findet man auf der Seite des BMAS

Schwerpunktthemen des NAP sind vor allem die berufliche Inklusion am Arbeitsleben, die Förderung von Barrierefreiheit und der Bereich Bildung. Die Barrierefreiheit bezieht sich in allen Punkten nicht nur auf die Umwelt, sondern auch die Bewusstseinsbildung, welche als Voraussetzung für ein gesellschaftliches Umdenken allem voranschreitet.

Handlungsfelder zur Teilhabe in allen Lebensbereichen: 

  • Arbeit und Beschäftigung; Bildung; Rehabilitation, Gesundheit und Pflege; Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft; Frauen; Ältere Menschen; Bauen und Wohnen; Mobilität; Kultur, Sport und Freizeit; Gesellschaftliche und politische Teilhabe; Persönlichkeitsrechte; Internationale Zusammenarbeit

Querschnittsthemen: 

  • Assistenzbedarf; Barrierefreiheit; Gender Mainstreaming; Gleichstellung, Migration; Selbstbestimmtes Leben; Vielfalt von Behinderung

In den vergangenen Jahren konnte viel erreicht werden. So dokumentiert der Zwischenbericht zum nationalen Aktionsplan den erfolgreichen Abschluss von mehr als die Hälfte der definierten Maßnahmen. Rund ein Drittel sind bereits gestartet und werden laufend fortgeführt.

Den vollständigen Maßnahmenkatalog, den Zwischenbericht sowie viele weitere Informationen finden Sie auf der Website von Gemeinsam-einfach-machen
Auch Aktion Mensch hat eine Kurzbilanz zur UN-BRK aufgestellt.

Nicht nur Top-down, auch Bundesländer, Kommunen, Unternehmen oder Hochschulen sind aufgerufen, eigene Aktionspläne zu erstellen, um eine breite Aufstellung in allen Lebensbereichen sicherzustellen und so den Gedanken des „Disability Mainstreaming“ fortzuführen.

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Jährlich am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Er wurde 1992 ins Leben gerufen und soll die Aufmerksamkeit auf eine europaweite Gleichstellung lenken, bei der die Interessen von Menschen mit Behinderung stärker berücksichtigt werden.

rehaVital-Tipp: Beratung im Sanitätshaus
Menschen mit Behinderungen benötigen zur gleichberechtigten Teilhabe am Alltag Hilfsmittel, die ihnen das Leben erleichtern und die Mobilität unterstützt. Solche Hilfsmittel können sein: Rollstühle, Gehhilfen, Orthesen, Orientierungshilfen, Hilfsmittel für Küche und Bad, u.v.m. Das geschulte Fachpersonal unserer Sanitätshäuser berät Sie gerne mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Dabei stehen auch umfangreiche Serviceleistungen, wie z. B. die Klärung der Kostenübernahme, Spezial-Anpassungen, Reparaturservice, oder eine Notdienst-Hotline zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Filial-Suche, um Sanitätshäuser in Ihrer Umgebung zu finden.