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Hilfsmittelversorgung - Apotheken raus, Sanitätshäuser übernehmen

Vertragsende IKK classic und DAV - Sanitätshäuser sichern weiterhin die Versorgung

Bandagen, Kompressionsstrümpfe oder Lanzetten bleiben auch nach dem 1. Juli 2025 leicht zugänglich. Zwar endete an diesem Tag das Vertragsverhältnis zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der IKK classic für sogenannte apothekenübliche Hilfsmittel, doch die Versorgung der Versicherten ist längst gesichert. Sanitätshäuser übernehmen diese Aufgabe – wie seit Jahren bewährt – über bestehende Versorgungsverträge. 

„In der aktuellen Debatte wird oft übersehen, dass seit jeher eine funktionierende Versorgungsstruktur für Hilfsmittel existiert – die Sanitätshäuser“, sagt Ole Gustafsson, Bereichsleiter Vertrieb und Krankenkassenmanagement bei rehaVital, einem bundesweiten Verbund mit über 130 Sanitätshäusern an mehr als 950 Standorten. „Unsere Mitglieder betreuen täglich tausende Versicherte – vor Ort, nah am Wohnort und mit der Expertise, die Hilfsmittel erfordern. “ 

Der DAV hatte den Vertrag bereits 2023 gekündigt. Eine anschließende Weitergeltungsvereinbarung und spätere Verhandlungen blieben ergebnislos. Daher beendete die IKK classic die Übergangsregelung. Krankenkasse und DAV konnten sich weder auf Einzelverträge noch auf wirtschaftliche Bedingungen einigen. Der DAV verlangte Konditionen, die über den Vereinbarungen mit den Sanitätshäusern lagen. Die Versorgung sichern nun vielerorts die Sanitätsfachgeschäfte, deren Kerngeschäft seit jeher die Hilfsmittelversorgung ist.

„Wer behauptet, Versicherte müssten künftig weite Wege zurücklegen, ignoriert, dass Sanitätshäuser flächendeckend vertreten sind – oft sogar näher als die nächste Apotheke“, sagt Gustafsson. Für rehaVital-Sanitätshäuser hilft zudem ein praktischer Sanitätshaus-Finder

Was bleibt, was ändert sich:
Versicherte der IKK classic bekommen ihre Hilfsmittel weiterhin – allerdings nicht mehr in allen Apotheken, sondern bei spezialisierten Fachhändlern, den Sanitätshäusern. Medikamente, Pflegehilfsmittel und Blutzuckerteststreifen sind davon nicht betroffen.