Indexkopplung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
In einem am vergangenen Sonntag (05.10.25) veröffentlichten Interview mit der dpa sprach sich Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, für eine Kopplung der gesetzlichen Zuzahlungen zu Medikamenten an die Inflationsrate aus. rehaVital begrüßt diese grundsätzliche Offenheit für eine stärkere Indexkopplung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und plädiert erneut für die Einführung indexgebundener Vertragspreise in der Hilfsmittelversorgung.
Realitätsnahe und faire Preisanpassungen erforderlich
Im Bereich der Hilfsmittelversorgung braucht es dringend eine realitätsnahe und sozial ausgewogene Anpassung der Vertragspreise. rehaVital fordert daher, dass künftig alle Verträge im Zuge eines einzuführenden administrativen Rahmenvertrages verpflichtende Anpassungsklauseln enthalten. Nur so können Preisentwicklungen und Kostensteigerungen verlässlich abgebildet werden.
Sicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen
Die wirtschaftliche Lage der Sanitätshäuser ist angespannt: Steigende Rohstoffpreise, Lieferengpässe und zunehmende Anforderungen durch Digitalisierung setzen die Betriebe unter erheblichen Kostendruck. Gleichzeitig nehmen die Anforderungen an die Beratung und individuelle Anpassung von Hilfsmitteln stetig zu. Eine stabile und angemessene Preisstruktur, die regelmäßige und realistische Anpassungen vorsieht, ist daher unerlässlich. Sie schützt die wirtschaftliche Existenz der Betriebe, sichert qualifizierte Arbeitsplätze und verhindert Leistungskürzungen in der Hilfsmittelversorgung.
Verbraucherpreisindex als verlässliche Referenz
rehaVital spricht sich dabei dafür aus, nicht die reine Inflationsrate, sondern den Verbraucherpreisindex (VPI) als Grundlage für jährliche Anpassungen zu verwenden. Der VPI bildet das langfristige Preisniveau ab und berücksichtigt die kumulative Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs – und damit die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Versicherten. Eine Orientierung am VPI bietet somit eine stabilere und planbarere Basis für Preisanpassungen.
Zugleich erhöht eine VPI-basierte Anpassung die Planbarkeit und Stabilität der gesetzlichen Finanzierung – ein entscheidender Faktor, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und unbegründete Beitragssprünge zu vermeiden.