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Mehrkostenbericht widerlegt seine eigene Notwendigkeit – zum achten Mal.

rehaVital fordert die ersatzlose Abschaffung der jährlichen Berichtspflicht

Auch der mittlerweile achte Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes liefert keine neuen Erkenntnisse: Fast vier von fünf Hilfsmittelversorgungen erfolgen ohne Mehrkosten – wie bereits in den Vorjahren. Ebenso wenig weist der Bericht auf einen strukturellen Missstand hin.

Zwar enthält der Bericht detaillierte Angaben zu den erfassten Mehrkosten, er liefert jedoch keine belastbaren Aussagen zu deren Ursachen oder dazu, ob diese im Einzelfall sachlich gerechtfertigt waren. Ebenso bleibt offen, weshalb freiwillig gewählte Mehrkosten grundsätzlich vermieden werden müssten. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass die ausgewiesenen Beträge gesetzliche Zuzahlungen, Eigenanteile oder nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen umfassen, obwohl diese rechtlich nicht als Mehrkosten im Sinne des § 33 SGB V einzuordnen sind.

Die gesetzliche Berichtspflicht stellt die gesamte Gruppe der Hilfsmittelleistungserbringer ohne konkreten Anlass unter einen besonderen Rechtfertigungs- und Kontrollvorbehalt. Dieser gesetzlich verankerte Generalverdacht konnte auch nach acht Berichten nicht mit belastbaren Erkenntnissen untermauert werden – vielmehr sprechen die Ergebnisse gegen das Vorliegen eines systematischen Problems.

Ein Vergleich mit anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung verdeutlicht die fehlende Systematik: Private Honorare für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden weder den Krankenkassen gemeldet noch jährlich ausgewertet. Für privat finanzierte Aufzahlungen im Rahmen einer höherwertigen Hilfsmittelversorgung gelten hingegen umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung lässt sich dem Bericht nicht entnehmen.

Bereits im Jahr 2022 gelangte Prof. Dr. Helge Sodan in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass privat getragene Mehrkosten die Solidargemeinschaft nicht belasten. Vor diesem Hintergrund bewertet das Gutachten Begründungs- und Nachweispflichten außerhalb der Regelversorgung bereits dem Grunde nach als nicht gerechtfertigt.

Nach acht Berichten bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet: Welchen konkreten Mehrwert schafft dieser Bericht für die Versicherten? Solange darauf keine überzeugende Antwort gegeben werden kann, besteht auch keine Notwendigkeit für einen neunten Bericht“, erklärt Detlef Möller, Vorsitzender des Aufsichtsrates der rehaVital und Geschäftsführer der STOLLE Sanitätshaus GmbH & Co. KG.

Ein erkennbarer Nutzen für die Versorgung ist nicht festzustellen. Gleichzeitig verursacht die Berichtspflicht jährlich einen erheblichen bürokratischen Aufwand: Leistungserbringer müssen Daten bereitstellen, Krankenkassen und GKV-Spitzenverband diese aufbereiten und auswerten – letztlich finanziert aus Beitragsmitteln der Versicherten.

Die Abschaffung der Berichtspflicht hätte keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Verpflichtungen zur Beratung, Dokumentation oder ordnungsgemäßen Abrechnung. Wer den Abbau unnötiger Bürokratie ernsthaft vorantreiben will, sollte daher auf diese nachweislich folgenlose Berichtspflicht verzichten.

Die rehaVital fordert deshalb die ersatzlose Streichung des § 302 Absatz 5 SGB V.