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Pflegebedürftige werden immer jünger – Hilfsmittelversorgung benötigt eine Neuausrichtung

Immer mehr Menschen werden bereits vor dem 80. Lebensjahr pflegebedürftig – und stellen damit die Hilfsmittelversorgung vor grundlegende Herausforderungen. Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt: Der Pflegeeintritt verschiebt sich deutlich in jüngere Altersgruppen. Damit einher geht auch eine Verschiebung des Versorgungsbedarfs. Die rehaVital fordert deshalb eine Anpassung der Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Hilfsmitteln – weg von der systematischen Zuordnung zu einer Versicherung, hin zu einer Ausrichtung am funktionalen Bedarf der einzelnen Patient:innen.

Der Anteil der 60–69-Jährigen stieg unter den erstmals Pflegebedürftigen von 13,9 % (2019) auf 19,5 % (2024). Gleichzeitig nimmt der Anteil der über 80-Jährigen spürbar ab. Damit verändert sich nicht nur die Altersstruktur, sondern vor allem der Versorgungsbedarf. Denn jüngere Pflegebedürftige benötigen andere Hilfsmittel: Statt reiner Pflegeerleichterung rücken Mobilität, Selbstständigkeit und Alltagsinklusion in den Vordergrund. Häufig geht es um Versorgungslösungen, die auch Erwerbstätigkeit ermöglichen und eine aktive Lebensführung unterstützen.

„Wir sehen deutlich, dass Pflege heute nicht mehr erst im hohen Alter beginnt. Die Versorgung muss sich daran anpassen: Jüngere Pflegebedürftige brauchen Hilfsmittel, die Teilhabe sichern, Mobilität ermöglichen und oft auch Erwerbstätigkeit unterstützen. Dafür müssen Zuständigkeiten klar, aber vor allem praxisnah und ohne Verzögerungen geregelt sein“, erklärt Patrick Grunau, Bereichsleiter Politik bei der rehaVital Gesundheitsservice GmbH.

Genau hier zeigt sich ein strukturelles Problem: Die Hilfsmittelversorgung ist strikt zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (SGB V) und Pflegeversicherung (SGB XI) getrennt. Während die GKV für rehabilitative und teilhabeorientierte Hilfsmittel zuständig ist, greift die Pflegeversicherung mit entsprechenden Pflegehilfsmitteln erst nachrangig.

In der Praxis verschwimmen diese Grenzen jedoch zunehmend. Mobilitätshilfen, Transferlösungen oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen lassen sich oft nicht eindeutig nur einer der beiden Versicherungen zuordnen. Die Folge sind Abstimmungsprobleme, verzögerte Genehmigungen und im schlimmsten Fall Versorgungslücken.

Die rehaVital fordert deshalb ein Umdenken: Statt starrer Zuständigkeitslogik müsse die Versorgung stärker an funktionalen Bedarfen ausgerichtet werden. Entscheidend sei, welches Ziel ein Hilfsmittel erfüllt – nicht, welchem System es formal zugeordnet wird.

Auch wirtschaftlich steigt der Druck: Jüngere Pflegebedürftige benötigen Hilfsmittel oft über längere Zeiträume. Gleichzeitig führen parallele Prüfprozesse und unklare Zuständigkeiten zu vermeidbaren Mehrkosten. Eine bessere Koordination zwischen den Kostenträgern gilt daher als zentraler Hebel für Effizienz und Versorgungsqualität. Denn solche klaren Strukturen sparen bares Geld: Nicht nur in Form von vermiedenen Folgekosten durch konsequente Versorgung, sondern auch durch die Verhinderung von Doppelversorgungen und nicht zuletzt doppelter Bearbeitung mehrerer Leistungsträger.

Vor diesem Hintergrund wächst der Reformbedarf. Abgrenzungskataloge müssen an die veränderte Altersstruktur angepasst, Kooperationspflichten gestärkt und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Eine Evaluierung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2026 könnte hierfür wichtige Impulse liefern.

Klar ist: Die Verjüngung der Pflegebedürftigkeit ist längst Realität – und macht die Hilfsmittelversorgung zum entscheidenden Faktor für Teilhabe, Selbstständigkeit und Systemstabilität.