Zum Hauptinhalt springen

rehaVital kritisiert Senkung der Mehrwertsteuer als nachteilig für Hilfsmittelversorger

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Gesetzgeber mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eine zeitlich bis Ende 2020 begrenzte Absenkung der Mehrwertsteuer auf 16 bzw. 5 Prozent beschlossen. Die rehaVital Gesundheitsservice GmbH äußert sich kritisch zu den negativen Auswirkungen der Steuersenkung auf die Hilfsmittelversorger.

Die vom Gesetzgeber erwarteten Vorteile, wonach die Steuersenkung durch eine Weitergabe im Verkaufspreis bei den Bürgern ankommt, trifft auf die Hilfsmittelbranche nicht zu. Im Gegensatz zu anderen Branchen entsteht für die Leistungserbringer auch kein Preisvorteil, wenn die Steuersenkung nicht über einen niedrigeren Abgabepreis weitergegeben werden kann. Die Versorgung mit Hilfsmitteln erstreckt sich in den meisten Fällen über längere Zeiträume. Die Mehrwertsteuersenkung fällt da nur in einen Teil des Versorgungszeitraums, so dass bei vielen Leistungserbringern nicht klar ist, welcher Steuersatz nun angewendet werden muss.

Es ergeben sich daraus brisante haftungs- und auch strafrechtliche Fragen. Besonders im Bereich der Fallpauschalen ist die Unsicherheit groß. So haben sich das Bundesfinanzministerium und inoffiziell auch der GKV-Spitzenverband dahingehend positioniert, dass für die Anwendung des richtigen Steuersatzes das Ende einer Fallpauschale maßgeblich ist. Die Dachverbände der Kassenarten haben aber Empfehlungen abgegeben, die genau in die andere Richtung gehen. Danach wäre für die Bemessung des zutreffenden Steuersatzes bei Fallpauschalversorgungen der Abgabezeitpunkt maßgeblich.

„Damit sind wir in der Welt des vollendeten Chaos angekommen. Die Kassen schaffen Fakten, indem eKV-Plattformen und Abrechnungsdienstleister unabgestimmt die Auffassung der Dachverbände der Kassenarten umsetzen. Unsere Mitglieder sind damit oftmals gezwungen, sich zwischen einem möglicherweise rechtswidrigen aber einfachem, oder einem rechtskonformen aber nur mühsam durchsetzbaren Verfahren zu entscheiden“, erläutert Stefan Skibbe, Bereichsleiter Vertrieb und Krankenkassenmanagement der rehaVital. Dabei ist das von den Dachverbänden gewünschte Verfahren durchaus die pragmatischere Umsetzung. „Solange dieses Vorgehen aber nicht mit dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmt ist, begeben sich unsere Mitglieder bei jeder einzelnen Abrechnung in die Gefahr, bei einer Steuerprüfung unangenehme Fragen gestellt zu bekommen.“

„Wir brauchen hier schnell Klarheit und damit auch Rechtssicherheit. Wir appellieren daher noch einmal an die Politik und die Dachverbände der Kassen, hier schnell abgestimmte Lösungen zu finden“, ergänzt Jens Sellhorn, Geschäftsführer der rehaVital.

Die rehaVital bemängelt, dass die Krankenkassen die einzigen Nutznießer dieser Steuersenkung sind. In der Mehrheit aller Verträge sind Nettopreise vereinbart. Die Steuersenkung wird über die Abrechnungen mit den Kassen daher direkt an die GKV weitergereicht. „Da es sich dabei um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, ist das nichts anderes als linke Tasche, rechte Tasche“, kritisiert Stefan Skibbe.

Was bleibt, ist der immense bürokratische Aufwand bei den Leistungserbringern. Die Besonderheiten der Hilfsmittelbranche erfordern noch einmal spezielle Denkweisen und Auslegungen in der Umsetzung. Eine Herausforderung, die oft nur mittels eines Steuerberaters zu stemmen ist. „In der Konsequenz entstehen unseren Mitgliedern hier nicht nur keine finanziellen Vorteile, es muss sogar zusätzliches Geld für Steuerberatungen, Programmieraufträge und Klärungen ausgegeben werden. Der Wille des Gesetzgebers wird so genau ins Gegenteil verkehrt und belastet unsere Branche zusätzlich“, fasst Jens Sellhorn, Geschäftsführer der rehaVital, zusammen.

rehaVital hat bereits gemeinsam mit anderen Branchenverbänden versucht, eine Klarstellung des Bundesministeriums für Finanzen zu erreichen. Dort schweigt man sich aber, trotz der Dringlichkeit, zunächst aus. Auch die Fragen, die die rehaVital an sämtliche Dachverbände der Kassenarten zur Umsetzung dieser Empfehlung gestellt hat, wurden bisher nur ausweichend oder gar nicht beantwortet.