Rückschritt statt Reform
rehaVital weist die Forderung nach einer Wiedereinführung von Ausschreibungen entschieden zurück. Diese wird im aktuellen GWQ-Report sowie vom GKV-Spitzenverband und einzelnen Krankenkassen erhoben. Der aktuelle GWQ-Report liefert keine belastbare Grundlage für diese Forderung. Er analysiert ausschließlich Ausgaben und Abrechnungsdaten, untersucht jedoch weder Ausschreibungen noch deren Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Patientensicherheit oder Versorgungsergebnisse.
Ausgabenzahlen mögen vielleicht einen Handlungsbedarf anzeigen. Sie beantworten aber nicht, welches Instrument für die Versorgung geeignet ist. Gerade die für Ausschreibungen entscheidenden Fragen bleiben unbeantwortet: Waren Hilfsmittel rechtzeitig verfügbar? Haben Beratung, Anpassung und Nachsorge funktioniert? Gab es Beschwerden, Versorgungsabbrüche oder gesundheitliche Folgen? Ohne diese Angaben lässt sich überhaupt keine seriöse Aussage über geeignete Versorgungsinstrumente und schon gar nicht über Ausschreibungen treffen, auch wenn der GWQ-Bericht versucht, hier das Gegenteil zu suggerieren.
„Wer Ausschreibungen als Weiterentwicklung verkauft, verklärt ein Instrument, das der Gesetzgeber aus guten Gründen abgeschafft hat. Ein neues Etikett macht aus einem Rückschritt keinen Fortschritt“, erklärt Detlef Möller, Vorsitzender des Aufsichtsrates der rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Geschäftsführer der STOLLE Gruppe.
Der GWQ-Report spricht von "qualitätsorientierten Ausschreibungen". Tatsächlich handelt es sich jedoch um die Wiedereinführung eines Vergabemodells, das – aus guten Gründen - 2019 abgeschafft wurde. Der Zusatz "qualitätsorientiert" löst dessen zentrales Problem nicht: Ob Beratung, Anpassung und Nachsorge funktionieren, zeigt sich erst im Versorgungsalltag – nicht im Vergabeverfahren.
Gerade darin zeigt sich: Mehr Kontrolle ist kein Versorgungskonzept. Auf die beschriebenen Probleme gibt die GWQ stets dieselbe Antwort: Preise begrenzen, Vergaben zulassen und Leistungserbringer kontrollieren. Das erweitert den Zugriff der Krankenkassen, verbessert aber keine Versorgung. Kontrolle kann Fehlverhalten aufdecken. Sie sorgt aber weder für passgenaue Hilfsmittel noch für Lieferfähigkeit, qualifizierte Beratung oder verlässliche Nachsorge. Wer Kontrolle mit Versorgung verwechselt, macht Aufsicht zum Selbstzweck.
„Hilfsmittelversorgung lässt sich nicht auf Abrechnungsdaten reduzieren. Entscheidend ist, ob ein Hilfsmittel passt, rechtzeitig verfügbar ist und den Menschen im Alltag hilft. Das kann keine Ausgabenstatistik beantworten“, so Möller.
Der Report wiederholt denselben Denkfehler bei den Überlegungen zu den Festbeträgen. Sinkende Durchschnittsausgaben gelten der GWQ als Beleg erfolgreicher Preissteuerung und sollen auch den Ruf nach Ausschreibungen stützen. Doch ein niedriger Durchschnittswert sagt nichts darüber aus, ob Versicherte die medizinisch notwendige, zweckmäßige und qualitätsgesicherte Versorgung im Rahmen ihres Sachleistungsanspruchs tatsächlich erhalten. Ist diese Versorgung zum Festbetrag nicht verfügbar und müssen Versicherte dafür zusätzliche Kosten tragen, erfüllt die Krankenkasse den Sachleistungsanspruch nicht. „Mehrkosten“ im Rechtssinn entstehen dagegen, wenn Versicherte bewusst eine Ausführung oder zusätzliche Leistung wählen, die über die medizinisch notwendige und zweckmäßige Versorgung hinausgeht.
rehaVital fordert Reformen dort, wo sie Versorgung tatsächlich verbessern. Statt einer Rückkehr zu gescheiterten Experimenten wie Ausschreibungen, weiterer Bürokratie und neuer Kontrollverfahren braucht es mehr Zeit für Bedarfsermittlung, Beratung, Anpassung und Nachsorge. Kontrolle bleibt dort notwendig, wo sie Qualität und Wirtschaftlichkeit tatsächlich sichert. Weitere Verfahren, die keine zusätzliche Versorgungsqualität schaffen, lösen dagegen kein Problem.
Eine vertiefte methodische und versorgungspolitische Analyse und Kritik des GWQ-Reports können Sie dem zugehörigen rehaVital-Positionspapier entnehmen, das Sieam Ende dieses Artikelsherunterladen können.