Wohnortnahe Hilfsmittelversorgung sichern
Die rehaVital Gesundheitsservice GmbH warnt vor einer wachsenden wirtschaftlichen Schieflage in der Hilfsmittelversorgung und fordert eine automatische Anpassung der Vertragspreise an die Inflationsrate – unter strikter Wahrung der Beitragssatzstabilität.
„Verträge bleiben oft über Jahre unverändert, obwohl die Inflation steigt und die Nachwirkungen der vergangenen Krisen die Preise weitertreiben. Besonders kleinere Betriebe geraten zunehmend in die Unwirtschaftlichkeit. Sie hängen an Verträgen fest, die längst nicht mehr auskömmlich sind – mit teils existenzbedrohenden Folgen. Auch in unserer Branche nehmen Insolvenzen zu, was langfristig die wohnortnahe Versorgung gefährdet“, warnt Detlef Möller, Vorsitzender des Aufsichtsrates der rehaVital und selbst Geschäftsführer der STOLLE Unternehmensgruppe.
Die Hilfsmittelversorgung in Deutschland gerät wirtschaftlich immer stärker unter Druck und verlangt dringend nach weniger Bürokratie und klareren Abläufen. rehaVital, als bundesweit aktiver Leistungserbringerverband mit Sitz in Hamburg, kämpft seit Jahren für faire und zukunftsfähige Bedingungen. Ein zentrales Problem für die Leistungserbringer: Vertragspreise in der Hilfsmittelversorgung bleiben über Jahre hinweg unverändert – und bilden damit weder die realen Kostenentwicklungen noch die Herausforderungen der Hilfsmittelversorger angemessen ab.
Administrativer Rahmenvertrag + Freigrenze + Indexbindung = Wohnortnahe Versorgung
Die rehaVital fordert neben der Freigrenze von 1.000 € für alle Hilfsmittel auch indexgebundene Vertragspreise im Zuge des Administrativen Rahmenvertrags (ARV). Diese Preise sollen sich an der jährlichen Inflationsrate orientieren, jedoch durch die Grundlohnsummenveränderungsrate gemäß § 71 SGB V gedeckelt werden – und damit den Grundsatz der Beitragssatzstabilität wahren. Die Inflationsrate bietet eine transparente und bewährte Grundlage, um Preisentwicklungen realistisch abzubilden. Die vorgeschlagene Anpassung folgt einer klaren Logik: Bei hoher Inflation greift die Grundlohnsummensteigerung, bei niedriger Inflation die Inflationsrate. Im Fall einer Deflation sichert eine Schutzklausel die Stabilität.
Entbürokratisierung: ein Muss, kein Luxus
„Entbürokratisierung ist unumgänglich, das steht außer Frage. Entscheidend ist, wie weit wir gehen – und hier braucht es große Schritte statt halber Sachen“, sagt Möller. Die vorgeschlagene Indexbindung sieht er als weiteren wichtigen Schritt zu mehr Gerechtigkeit, Effizienz und Versorgungssicherheit: Verträge würden künftig automatisch und nachvollziehbar angepasst, Neuverhandlungen blieben die Ausnahme. Das entlaste nicht nur Leistungserbringer und Krankenkassen von unnötigem Aufwand, sondern stärke auch die Solidargemeinschaft.
Jetzt handeln, bevor es zu spät ist
„Wir fordern alle Beteiligten auf, diesen Vorschlag konstruktiv aufzugreifen und gemeinsam eine nachhaltige Lösung für die Probleme in der Hilfsmittelversorgung zu finden. Eine faire und unbürokratische Preisgestaltung ist kein Selbstzweck – sie sichert die verlässliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland“, appelliert Möller an die Politik.
Eine ausführliche Darstellung des Vorschlages der rehaVital zu indexgebundenen Vertragspreisen finden Sie in der Oktoberausgabe 2025 der Zeitschrift “MTD - Medizintechnischer Dialog”.
Pressebild Detlef Möller (nur für Berichterstattung, Quelle: STOLLE Sanitätshaus).