WvD kritisiert GKV-Forderungen
„Ausschreibungen bei Hilfsmitteln sind vom Gesetzgeber aufgrund der katastrophalen Auswirkungen auf die Produkt- und Versorgungsqualität 2019 abgeschafft worden. Das Vorgehen der Kassen hatte zu einem einseitigen Wettbewerb um Billigpreise und zu massiven Beschwerden von Patientinnen und Patienten auch gegenüber der Politik geführt. Schon damals waren die angeblichen Qualitätskriterien der Kassen bei den Ausschreibungen nur schöne Worte, die in der Realität keine Rolle spielten. In der Folge der daraus resultierenden Fehlversorgungen hat das System letztlich unter deutlich erhöhten Kosten gelitten“, kommentieren Kirsten Abel und Patrick Grunau, WvD-Generalsekretäre, das aktuelle Positionspapier der Kassen zur Hilfsmittelreform.
„Eine Rückkehr zu dieser Praxis würde die damalige Abwärtsspirale zu Lasten der Patientinnen und Patienten erneut in Gang setzen und wird daher von uns strikt abgelehnt“, so Abel und Grunau weiter. Gleiches gelte für Versuche der Kassen, die zu Recht untersagten Open-House-Verträge wiederzubeleben und damit den Weg für einseitige Preisdiktate der Kassen anstelle von echten Verhandlungen zu ebnen. Stattdessen brauche es endlich einen echten Qualitätswettbewerb und Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung.
„Mit dem WvD-Reformkonzept der Leitverträge setzen wir den Fokus auf Versorgungsqualität, Bürokratieabbau sowie Transparenz für Patientinnen und Patienten, Kostenträger und Leistungserbringer und stellen zugleich Innovation und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung sicher“, erklären Abel und Grunau. „Es wäre wünschenswert, wenn die Krankenkassen endlich in einen echten Reformdialog einsteigen würden, statt mit dem Aufwärmen gescheiterter Konzepte und der Verbreitung irreführender Zahlen über angebliche Kostenexplosionen die überfällige Reform der Hilfsmittelversorgung verhindern zu wollen.“
Hintergrund
Mit dem Positionspapier „Versorgung sichern“ hat WvD ein umfassendes Reformkonzept für die Hilfsmittelversorgung vorgestellt. An die Stelle der aktuell über 1.000 Einzelverträge sollen hierbei Leitverträge treten, die zwischen den Kostenträgern und maßgeblichen Spitzenorganisationen verhandelt werden. Die Leitverträge stellen Rahmenvereinbarungen dar, die Leistungsumfänge, Ergebnisqualität sowie einheitliche und überprüfbare Standards in der Versorgung setzen.
Diese Pressemitteilung wurde von „Wir versorgen Deutschland“ verfasst und ist zuerst auf wirversorgendeutschland.de erschienen.
Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, ORTHEG eG, Reha-Service-Ring
GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.
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