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WvD: Persönliche Beratung bei Kompressionstherapie und Bandagen muss erhalten bleiben!

„Wir versorgen Deutschland“ (WvD) unterstützt die Kritik der medizinischen Fachgesellschaften an den jüngsten Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses zu den Produktgruppen PG 05 Bandagen und PG 17 Kompressionstherapie. Zudem erneuert WvD seine Forderung, die Expertise der medizinischen Fachgesellschaften und der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer bei Fortschreibungen zwingend mit einzubeziehen.

Im Zuge der sogenannten Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wurde die unbedingte Anforderung der persönlichen Beratung bei der Kompressionstherapie und der Versorgung mit Bandagen gestrichen. Die persönliche Beratung sorgte bisher dafür, dass die Versicherten über die jeweils geeigneten und notwendigen Hilfsmittel aufgeklärt wurden. WvD unterstützt die Kritik der medizinischen Fachgesellschaften und des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), die eine persönliche Beratung zu beiden Produktgruppen im Sinne der Patientensicherheit und Versorgungsqualität für zwingend erforderlich halten. Die Neuregelung dürfe insbesondere kein Türöffner für Online-Angebote ohne persönliche Beratung sein.

Diese Neuregelung zeigt aus unserer Sicht, dass die alleinige Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den GKV-SV nicht zielführend ist“, betonen Kirsten Abel und Patrick Grunau, WvD-Generalsekretäre. „Ohne die Berücksichtigung der fachlichen Expertise der zuständigen medizinischen Fachgesellschaften und Spitzenorganisationen der Leistungserbringer drohen hier zunehmend die Versorgungsqualität und damit die Patientinnen und Patienten aus dem Blick zu geraten. Im Zuge einer Reform der Hilfsmittelversorgung fordern wir daher, die Fachgesellschaften und Spitzenorganisationen der Leistungserbringer künftig zwingend bei der Festlegung von Anforderungen an die Hilfsmittelversorgung mit einzubeziehen.“

Zudem sei produktorientierte Vorgehensweise über die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses nicht geeignet, Versorgungsprozesse und die Versorgungsziele einer bedarfsgerechten Hilfsmittelversorgung adäquat abzubilden, so Abel und Grunau weiter. Moderne Versorgungskonzepte seien keine „Produkt-Anhängsel“, sondern müssten vielmehr über passende Leitlinien und Versorgungspfade abgebildet werden.

Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, ORTHEG eG, Reha-Service-Ring
GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

Wir versorgen Deutschland e. V.
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