Zum Hauptinhalt springen

WvD zu Entlastungsprogrammen: alle notwendigen Versorgungsbereiche abdecken!

WvD zu Entlastungsprogrammen: Hilfsfonds für Soziale Dienstleister muss alle notwendigen Versorgungsbereiche abdecken!

Die Versorger im Hilfsmittelbereich sollen offenbar nicht im geplanten Hilfsfonds für Soziale Dienstleister berücksichtigt werden. Dies ergaben die Antworten der Bundesregierung auf zwei parlamentarische Anfragen der Abgeordneten Simone Borchardt (CDU/CSU) im Bundestag. „Wir versorgen Deutschland“ kritisiert die Entscheidung der Regierung scharf, damit nicht alle notwendigen Versorgungsbereiche im Sozial- und Gesundheitswesen einzubeziehen und fordert schnelle Korrekturen.  

Medizinische Hilfsmittel sind für Millionen von Patienteninnen und Patienten unabdingbar für ihre gesundheitliche Versorgung und gesellschaftliche Teilhabe“, betonen Kirsten Abel und Patrick Grunau, Generalsekretäre von WvD. „Hilfsmittelleistungserbringer können aufgrund der besonderen Vertragsstrukturen im Gesundheitsbereich die derzeitigen Kostenexplosionen im Gegensatz zu anderen Unternehmen nicht an ihre Patientinnen und Patienten weitergeben. Die Kommission Gas und Wärme hatte den Hilfsfonds für Soziale Dienstleister vorgeschlagen, um genau diese speziellen Probleme im Sozial- und Gesundheitsbereich abzufedern und so Versorgungslücken zu verhindern. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn nun aber offenbar nicht alle betroffenen Versorgungsbereiche einbezogen werden.“

Es sei zwar begrüßenswert, dass die Bundesregierung mit dem angekündigten Vorziehen der Gas- und Strompreisbremse weitere Entlastungen für KMU auf den Weg bringe und damit auch auf Kritik von „Wir versorgen Deutschland“ reagiert habe, so Abel und Grunau weiter, dies alleine könne die besonderen wirtschaftlichen Belastungen im Hilfsmittelbereich jedoch nicht ausreichend kompensieren. Die Bundesregierung müsse daher bei der Ausgestaltung des Hilfsfonds entsprechend nachsteuern und alle notwendigen Bereich der Gesundheits- und Sozialbranche angemessen einbeziehen. Es sei nun auch an den Abgeordneten des Bundestages diesbezüglich im parlamentarischen Prozess korrigierend einzugreifen.

Die Pressemitteilung finden Sie auch zum Download auf der Seite von "Wir versorgen Deutschland". 

Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, ORTHEG eG, Reha-Service-Ring
GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG.

Wir versorgen Deutschland e. V.
Lützowstraße 102-104, Aufgang C, 5. OG
10785 Berlin
Fon: +49 (0) 30 33933563
E-Mail: info@wirversorgendeutschland.de

www.wirversorgendeutschland.de

BT-Lobbyregister-Nr.: R004824