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Corona-Krise: rehaVital begrüßt hilfsmittelpolitische Forderungen von Dr. Roy Kühne

Die rehaVital Gesundheitsservice GmbH begrüßt ausdrücklich ein Papier des MdB Dr. Roy Kühne, in dem er sich für eine Sicherung der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung in Zeiten der Corona-Krise ausspricht und Schutzmaßnahmen für Hilfsmittelleistungserbringer fordert. Bereits Anfang April 2020 wies die rehaVital in einer Pressemeldung darauf hin, dass die Hilfsmittelleistungserbringer bei den Maßnahmen zur Corona-Krisenbewältigung von der Politik übersehen werden und damit die Aufrechterhaltung der ambulanten Patientenversorgung erschwert wird. Umso wichtiger ist für die Verbundgruppe nun die Unterstützung durch Herrn Kühne.

In seinem Papier setzt sich der Bundestagsabgeordnete Kühne für die Leistungserbringer der medizinischen Hilfsmittelbranche ein und zeigt die Wichtigkeit einer gewährleisteten flächendeckenden Patientenversorgung auf. Um diese nicht zu gefährden, fordert Dr. Kühne unter anderem die Einrichtung eines Schutzschirms für Leistungserbringer, Maßnahmen zur flächendeckenden Gewährleistung der Versorgung, Schutz vor Beschlagnahmungen bei Hilfsmittelleistungserbringern, die Nutzbarkeit digitaler Möglichkeiten sowie Lösungen zur Sicherstellung der Versorgung chronischer Wunden.

„Wir freuen uns sehr, in Dr. Roy Kühne einen Fürsprecher unserer Branche zu haben. Insbesondere, dass er benennt, dass unsere Leistungserbringer zwar für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems sehr wichtig sind, sie aber gleichzeitig von der Bundespolitik bei entsprechenden Corona-Unterstützungsmaßnahmen übersehen werden, ist für uns sehr begrüßenswert“, betont Jens Sellhorn, Geschäftsführer der rehaVital. „Wenn wir als Verbundgruppe auf fehlende Schutzmaßnahmen für unsere Mitglieder und drohende Beschlagnahmungen von Beatmungsgeräten hinweisen, ist das natürlich ein wichtiger erster Schritt. Wenn dies aber von einem Bundespolitiker offiziell aufgegriffen wird, hat das noch einmal eine ganz andere Wirkung.“

Die rehaVital hatte bereits Ende März/Anfang April in zwei Pressemeldungen kritisiert, dass zum einen im bayerischen Infektionsschutzgesetz vom 25.03.2020 Beschlagnahmungen von Beatmungsgeräten möglich gemacht wurden und zum anderen Sanitätshäuser zwar als systemrelevant eingestuft, aber nicht mit den auf Bundesebene beschlossenen Schutzmaßnahmen für Gesundheitsbetriebe unterstützt wurden.