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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Parlament muss Korrekturen vornehmen.

„Wir versorgen Deutschland“ fordert erneut einheitliche Umsatzsteuer auf medizinische Hilfsmittel.

Der Kabinettsentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ist nicht geeignet, die Finanzierungslücke der Gesetzliche Krankenversicherung zu schließen. Nachhaltige Maßnahmen wie ein einheitlicher niedriger Umsatzsteuersatz auf Arznei- und Hilfsmittel und eine verstärkte Entbürokratisierung müssen nun in die parlamentarischen Beratung Eingang finden.  Zudem muss bereits jetzt berücksichtigt werden, dass durch die steigenden Energiepreise und Lohnkosten deutliche Belastungen auf das Gesundheitswesen und damit die Kostenträger zukommen.

Die Bemühungen der Politik, die Finanzen der GKV zu stabilisieren, sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, die vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch bestenfalls auf eine kurzfristige Deckung der Finanzierungslücke in der GKV ausgelegt. Insbesondere das Zwangsdarlehen des Bundes an die Kassen, der Zugriff auf die Rücklagen der Kassen und die Absenkung der Liquiditätsreserven im Gesundheitsfonds verschieben die Finanzprobleme der GKV nur in die Zukunft, ohne sie dauerhaft zu lösen. Gleichzeitig gelingt es nicht, die Beiträge zur GKV zu stabilisieren.

Der hohe Kostendruck im Gesundheitssystem lässt aus Sicht von „Wir versorgen Deutschland“ verdeckte Leistungskürzungen und die deutliche Absenkung von Versorgungsstandards auch in der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln befürchten. Zumal die stark gestiegenen Fracht-, Energie-, Benzin- und Materialkosten bereits zu einem hohen Kostendruck auf die Versorgung im Hilfsmittelbereich führen, die die Existenz der KMU und damit die Versorgung gefährden.

Wir benötigen nachhaltige Maßnahmen statt kurzfristigen Flickwerks“ kommentiert Patrick Grunau, Generalsekretär von WvD. „Ein einheitlicher, niedriger Umsatzsteuersatz auf medizinische Hilfsmittel und Arzneien würde die GKV dauerhaft um bis zu 6 Mrd. Euro entlasten und zusätzlich zu einem Abbau der Bürokratie beitragen.“ Zudem brauche es dringend weitere Maßnahmen, die die Betriebe in ihrer Existenz sichern, denn sie können die gestiegenen Preise nicht wie andere Unternehmen an ihre Kunden weitergeben oder Verträge mit Krankenkassen kurzfristig anpassen. Eine Entbürokratisierung – wie die Einführung von Leitverträgen zwischen Kassen und Hilfsmittel-Leistungserbringern statt des derzeitigen Dschungels aus Einzelverträgen – sei jetzt außerdem das Gebot der Stunde, so Grunau weiter.

Zum Download: Positionspapier von „Wir versorgen Deutschland“ zum Entwurf des GKV-FinStG.

Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, Reha-Service-Ring
GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG.

Wir versorgen Deutschland e. V.
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