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Privatautonomie der GKV-Versicherten verteidigen!

Rechtsgutachten stärkt Entscheidungsfreiheit der Versicherten bei der Hilfsmittelversorgung

Wer medizinische Hilfsmittel benötigt, hat die Freiheit, durch sogenannte Mehrkostenvereinbarungen eine über das medizinisch notwendige Maß hinausgehende Versorgung zu wählen. Sei es aufgrund zusätzlich gewünschten Komforts, aus ästhetischen Gründen oder therapeutischen Mehrwerten. Die Kosten für diese über die Leistungspflicht der GKV hinausgehenden Vorteile übernehmen die Versicherten dabei selbst und nicht die Solidargemeinschaft. Aktuellen politischen Bestrebungen, diese Freiheit einzuschränken, erteilt ein neues Rechtsgutachten nun eine deutliche Absage.

Konkret prüfte das Gutachten die Einführung zusätzlicher Begründungspflichten bei Mehrkostenvereinbarungen durch den GKV-Spitzenverband im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie Forderungen nach einer Ausweitung der Prüfbürokratie durch den Bundesrechnungshof. Das von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes des Landes Berlin a.D., erstellte Gutachten macht deutlich, dass diese Bemühungen einen unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherten darstellen und im Falle des GKV-Spitzenverbandes zudem dessen Kompetenzen überschreiten.

Lediglich 20 Prozent der gesetzlich Versicherten entscheiden sich überhaupt für eine Hilfsmittelversorgung, die über die solidarisch finanzierten GKV-Leistungen hinausgeht“, erklären hierzu Kirsten Abel und Patrick Grunau, Generalsekretäre von WvD. „Schon heute müssen diese Versicherten zudem dokumentieren, dass sie sich bewusst für eine höherwertige Leistung entscheiden und die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Wir begrüßen die zentrale Aussage des Gutachtens, dass darüber hinaus gehende Begründungspflichten und eine Ausweitung der Prüfbürokratie schlicht unzulässig sind und die Privatautonomie der Versicherten verletzen“, so Abel und Grunau weiter.

Vor diesem Hintergrund fordert „Wir versorgen Deutschland“ den GKV-Spitzenverband auf, diese rechtswidrige Praxis künftig zu unterlassen. Zugleich müsse die Gesundheitspolitik den aktuellen Tendenzen entgegentreten, die Entscheidungsfreiheit der Versicherten durch Überbürokratisierung immer weiter zu untergraben.

Der Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes mache zudem deutlich, dass die Versicherten grundsätzlich mit der zugehörigen Beratung der Leistungserbringer zufrieden seien und in der Regel eine bewusste Entscheidung für ein höherwertiges, mehrkostenpflichtiges Produkt träfen.

Die wichtigsten Punkte des Gutachtens finden sich in der beigefügten Zusammenfassung. Gerne senden wir diese auch auf Anfrage zu. Das Gutachten entstand im Auftrag der STOLLE Sanitäts-haus GmbH & Co. KG mit Unterstützung der rehaVital Gesundheitsservice GmbH.

Zum Download: Pressemitteilung als PDF, das ausführliche Gutachten sowie die Zusammenfassung des Gutachtens.

Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, ORTHEG eG, Reha-Service-Ring
GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG.

Wir versorgen Deutschland e. V.
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