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Verfassungsbeschwerde gegen ALBVVG

Verfassungsbeschwerde gegen ALBVVG: „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) fordert verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer.

Die angekündigte Verfassungsbeschwerde der STOLLE Sanitätshaus GmbH & Co. KG bestätigt die von WvD im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Bedenken gegen die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung. WvD fordert nun zeitnahe politische Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die sich an den Prinzipien des fairen Wettbewerbes und einheitlicher Qualitätsstandards für alle Hilfsmittelleistungserbringer orientieren.

Wir hatten bereits in der Öffentlichen Anhörung zum ALBVVG als führender Dachverband der Hilfsmittelleistungserbringer zwar die Bemühungen des Gesetzgebers um eine Entbürokratisierung grundsätzlich begrüßt, jedoch klare Bedenken gegen die einseitige Benachteiligung der Sanitätshäuser durch die getroffenen Regelungen geäußert“, betonen die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. Die nun ankündigte gerichtliche Klärung durch die STOLLE Sanitätshaus GmbH & Co. KG sei daher nur folgerichtig.

„Jetzt muss es politisch jedoch darum gehen, rasch eine verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer umzusetzen und einen langen Rechtsstreit zu vermeiden“, fordern Abel und GrunauWir stehen als Verband bereit, gemeinsam mit allen relevanten gesundheitspolitischen Akteuren an einer solchen einheitlichen Lösung für die Hilfsmittelversorgung zu arbeiten. Unsere Reformvorschläge hierzu liegen vor.

Hintergrund:

Im Zuge des ALBVVG wurde eine einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung für sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“ eingeführt worden. WvD hatte bereits in seiner öffentlichen Stellungnahme sowie in der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss des Bundestages im 2023 auf rechtliche Einwände gegen die einseitige Privilegierung der Apotheken in der Hilfsmittelversorgung hingewiesen.

Die Stellungnahme von WvD zum ALBVVG im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss finden Sie hier.

Eine Übersicht über die WvD-Reformvorschläge für die Hilfsmittelversorgung finden Sie hier.

Die Pressemitteilung von STOLLE Sanitätshaus finden Sie hier.

Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, ORTHEG eG, Reha-Service-Ring
GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

Wir versorgen Deutschland e. V.
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