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„Wir versorgen Deutschland“ – mit vereinten Kräften im Wahljahr 2021

Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen eine Versorgung mit Hilfsmitteln, die ihnen Teilhabe und Lebensqualität ermöglichen. Sie vertrauen auf eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung, die dem Stand der Technik entspricht.

Mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der EGROH eG, Reha-Service-Ring, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG haben fünf maßgebliche Spitzenverbände und Zusammenschlüsse von Hilfsmittelleistungserbringern ihre Kräfte gebündelt und vier Schwerpunkte für den Bundestagswahlkampf 2021 definiert, die von der nächsten Regierungskoalition besonders dringend umgesetzt werden sollten. Dazu gehören die Anerkennung als systemrelevanter Versorgungsbereich, der Abbau überbordender Bürokratie, die Festschreibung von Leitverträgen für transparente Versorgungsstandards sowie die effektive Digitalisierung. Die fünf Organisationen vertreten über 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer der Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare.

Nicht zuletzt in der Corona-Krise hat sich eine funktionierende, wohnortnahe Hilfsmittelversorgung als eines der zentralen Elemente im Gesundheitswesen erwiesen, um beispielsweise Krankenhausaufenthalte zu verkürzen, Handicaps auszugleichen oder Folgeerkrankungen bzw. drohender Behinderung vorzubeugen. In der Pandemie kristallisieren sich jedoch ebenso die wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung heraus. Daraus resultieren vier Themenbereiche, die BIV-OT, EGROH, Reha-Service-Ring, rehaVital und Sanitätshaus Aktuell in den Bundestagswahlkampf 2021 hineintragen wollen. In einem gemeinsamen Dossier weisen die Vereinigungen zudem auf die daraus folgenden politischen Konsequenzen hin.

1. Hilfsmittelversorgung als systemrelevant definieren und Mitbestimmung sichern
Für eine reibungslose Versorgung benötigen die Leistungserbringer rechtssicher Zugang zu den entsprechenden ambulanten und stationären medizinischen, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie ebenfalls zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Schnelltests, Impfstoff und nicht zuletzt Notbetreuung für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine ausdrückliche Anerkennung als systemrelevanter Versorgungsbereich auf allen Ebenen des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Einbindung in Unterstützungsmaßnahmen sind deshalb unabdingbar. Dazu zählt die unbürokratische Übernahme der PSA-Kosten. So wurde zwar mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) geregelt, dass auch in der Hilfsmittelversorgung der Mehraufwand an PSA zu vergüten ist. Allerdings müssten demnach zunächst Verhandlungen mit etwa 100 Krankenkassen geführt werden. Hier braucht es eine praktikable ergänzende Umsetzungsverordnung seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für die Zukunft sollten Gesundheitshandwerk und Hilfsmittelleistungserbringer in die Strukturen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens eingebunden und wie Ärzte, Krankenkassen und Patientenvertretungen gleichberechtigt an den Entscheidungen über Versorgungsplanung und -gestaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beteiligt werden.

2. Transparente Versorgungsstandards durch Leitverträge
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) sowie Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen sichern und einen Preiswettkampf auf dem Rücken der Versicherten verhindern. Doch einzelne Krankenkassen nutzen die Möglichkeit, nach wie vor Einzelverträge abschließen zu können, um unzulässige Open-House-Konstruktionen mit Preisdiktat zulasten der Versorgungsqualität durch die Hintertür zu etablieren. Die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bestätigt diese mangelhafte Umsetzung des gesetzgeberischen Willens. Mehr als 1.000 verschiedene Verträge in der Hilfsmittelversorgung sorgen für weitgehende Intransparenz, was letztlich den Patientinnen und Patienten ihr verbrieftes Wahlrecht des Leistungserbringers erschwert sowie hohen administrativen Aufwand bedeutet. Für eine flächendeckende, wohnortnahe, qualitätsgesicherte, transparente und wirtschaftliche Versorgung unabhängig von Einzelinteressen gilt es deshalb, den Abschluss von Leitverträgen durchzusetzen. Damit wären die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Vertragsverhandlungen ausschließlich mit den maßgeblichen Spitzenverbänden oder maßgeblichen sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer zu führen.

3. Effektive und valide Digitalisierung
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird ohne frühzeitige Einbindung der Hilfsmittelversorgung nur Stückwerk bleiben. Der Referentenentwurf zum Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) seitens der Bundesregierung stellt hier richtige Weichen. Zu den zentralen Bausteinen der neuen digitalen Infrastruktur zählt die elektronische Patientenakte (ePA). Bislang ist die Anbindung aller Leistungserbringer aber nur unzureichend umgesetzt. Gerade vor dem Hintergrund einer interdisziplinären Versorgung ist aber entscheidend, den Lese- und Schreibzugriff auf alle für die Hilfsmittelversorgung relevanten Versicherteninformationen in der ePA gesetzlich zu verankern. Die vielfältigen und mobilen Versorgungsstrukturen sind in der zugrundeliegenden Telematikinfrastruktur (TI) zu berücksichtigen – darunter die wohnortnahe Versorgung, vielfach in der häuslichen Umgebung der Patientinnen und Patienten. Hand in Hand damit geht eine Erstattung der für die Hard- und Softwareerstausrüstung notwendigen Investitionskosten, wie dies im ärztlichen Bereich schon vorgesehen ist. Bereits existierende Parallelstrukturen bzw. Insellösungen, unter anderem durch Pilotprojekte von Krankenkassen, sollten beendet werden. Darüber hinaus sind Versuche zu unterbinden, das Recht der Versicherten auf freie Wahl des Leistungserbringers auszuhebeln: Das Makelverbot (§33 Abs. 6 SGB V und §7 Abs. 3 Hilfsmittel-Richtlinie) ist auch in digitalen Strukturen durchzusetzen.

4. Weniger Bürokratie bei der Präqualifizierung zur Hilfsmittelversorgung
Die sogenannte Präqualifizierung ist unabdingbare Voraussetzung für eine vertragliche Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die „Aufsicht“ über die Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) obliegt der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Das Vorgehen der DAkkS aber geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und schafft unnötige Bürokratie. So werden zusätzlich zu den Betriebsbegehungen, welche die PQ-Stellen bei Erst- bzw. Folgepräqualifizierung der Leistungserbringer durchführen, weitere Begehungen alle 20 Monate festgesetzt. Diese kosten- und verwaltungsintensive Überwachung überschreitet nach Ansicht der fünf Leistungserbringerorganisationen das Maß des Notwendigen. Zudem ist sie weder aus den gesetzlichen Vorschriften noch den entsprechenden Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ableitbar. Erforderlich ist deshalb, die Arbeit der PQ-Stellen wieder auf die gesetzlichen Vorgaben bzw. die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zu beschränken.