Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie bei der Pflege zu Hause. Das Leistungsspektrum der häuslichen Pflege erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem: Hilfe bei der Körperpflege und der häuslichen Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Eingabe von Medikamenten. Außerdem übernimmt der Pflegedienst die hauswirtschaftliche Betreuung wie Einkaufen und Kochen.
Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Betreuungsform, in der der erkrankte Mensch außerhalb der eigenen Wohnung mehrere Tage oder Nächte betreut wird. Grundsätzlich sind bei den Pflegekassen Listen der Einrichtungen in der Umgebung erhältlich, auf denen es auch Informationen über die angebotenen Leistungen gibt.
24-Stunden-Pflege im Rahmen einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause lebt die betreuende Hilfskraft normalerweise zusammen mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt. Damit wird eine intensive und umfängliche Betreuung sichergestellt, die in vielen Fällen die einzige Alternative zu einem Pflegeheim ist. Das positive an dieser Betreuungsform ist, dass die kontinuierliche Anwesenheit einer betreuenden Hilfskraft für neue Motivation sorgt.
Eine Verhinderungspflege ist dafür gedacht, dass Sie sich Hilfe ins Haus holen oder auch mal in den Urlaub fahren können oder im Falle einer Krankheit eine Vertretung haben. Dazu haben Sie die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren oder sich von Freunden oder Verwandten vertreten zu lassen. Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und ist mit einem Kostenrahmen bis zu 1.612 Euro begrenzt.
Pflegeheime bieten für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, teilstationäre Nachtpflege an. Um pflegerische Leistungen wie Grundpflege und Krankenpflege auch in der Nacht fortzusetzen, wenn es der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen erfordert, kommt eine Pflegekraft sogar zu Ihnen nach Hause.
Bei der Kurzzeitpflege wird der pflegebedürftige Angehörige für mehrere Tage stationär aufgenommen. Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Die Möglichkeit der Kurzzeitpflege kann für beide Parteien eine sichere und entlastende Betreuungsform sein. Daher sollten Sie den Anspruch für die Kurzzeitpflege unbedingt bei der Pflegekasse geltend machen. Sie ist allerdings auf acht Wochen im Jahr begrenzt.
Ehrenamtliche Helfer oder Helferinnen beschäftigen sich mit pflegebedürftigen Menschen, lesen ihnen vor, gehen mit ihnen spazieren oder erledigen kleinere Aufgaben. Diese finden Sie zum Beispiel in wohltätigen Vereinen und Verbänden wie bei den Johannitern, der Caritas und beim Deutschen Roten Kreuz. Fragen Sie einfach bei einem örtlichen Ansprechpartner der Organisationen oder bei dem oben erwähnten Pflegetelefon nach. In der Regel können Ihnen dort ehrenamtliche Helfer vermittelt werden.